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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

Geltung der AGB

Diese AGB gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen, insbesondere für die Überlassung der von uns verkauften Softwareprodukte nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages bzw. der vereinbarten Leistungsbeschreibung sowie für den Einkauf von Produkten und die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen entsprechend des zwischen uns und dem Lieferanten bzw. Dienstleister geschlossenen Vertrages.

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Zustimmung bedarf der Schriftform. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringen oder die Leistungen der Lieferanten oder Dienstleister vorbehaltlos annehmen.

Sofern in den nachstehenden Paragraphen nicht explizit zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, gelten diese für beide zugleich.

Existieren Rahmenverträge zwischen den Vertragsparteien, haben diese Vorrang. Die Rahmenverträge werden, sofern keine speziellen Regelungen getroffen sind, durch die vorliegenden AGB ergänzt.

Angebot und Vertragsschluss

Bestellt der Kunde ein Produkt oder beauftragt uns mit einer Leistung, stellt dies ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des Produktes bzw. Bereitstellung der gewünschten Software oder Erbringung der Dienstleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind stets freibleibend und unverbindlich.

An allen von uns erstellten Dokumenten (darunter fallen bspw. auch Preiskalkulationen, Fotos, Zeichnungen), und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für alle vertraulich gekennzeichneten Unterlagen und Dokumente. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Lieferfristen

Wenn wir Lieferfristen angegeben haben und diese Grundlage für die Auftragserteilung waren, verlängern sich diese Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaig bestehenden Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Ist der Kunde Unternehmer, wird, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, die Lieferung ab unserem Geschäftssitz vereinbart.

Softwareüberlassung und Lizenzvereinbarung

Nutzungsart einer Lizenz

Der Kunde erwirbt die Lizenzen nur für sein eigenes Unternehmen. Die Nutzung in einem anderen Unternehmen ist ausgeschlossen.

– Nutzungsart User
Bei der Nutzungsart User wird eine Lizenz durch Aktivierung des Benutzers an einen Computer gebunden. Ist die Lizenz aktiviert und gültig, kann der Benutzer die Lizenz verwenden. Um die Lizenz auf einem anderen Computer nutzen zu können, muss diese auf dem aktuellen Computer deaktiviert werden. Danach kann die Lizenz auf einem anderen Computer wieder aktiviert werden. Für die Aktivierung und Deaktivierung ist eine Internetverbindung erforderlich. Nach der Aktivierung wird zur Nutzung der Lizenz keine Internetverbindung mehr benötigt.

Nutzungsart Network
Bei der Nutzungsart Network wird ein Dienst auf einem Server des Kunden aktiviert, der die Verteilung der Lizenzen innerhalb eines lokalen Netzwerkes verwaltet. Wird eine Lizenz auf einem Computer gestartet, ist diese auf dem Server blockiert. Wird die Nutzung beendet, ist die Lizenz wieder verfügbar. Für die Aktivierung und Deaktivierung des Dienstes ist eine Internetverbindung notwendig. Nach der Aktivierung wird zur Nutzung des Dienstes keine Internetverbindung benötigt.

Lizenztypen
Der Kunde erwirbt bei allen Lizenztypen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht (Lizenz) an der Software und der dazugehörigen Dokumentation. Das Benutzerhandbuch wird im Falle der Online-Übermittlung oder Bereitstellung lediglich in digitaler Form geliefert. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation sowie am Handbuch bei der Firma TENADO GmbH und deren Lizenzgebern. Es gelten die folgenden Besonderheiten für die nachfolgenden Lizenztypen:

– Commercial
Der Lizenztyp Commercial erlaubt die Nutzung des vollen Funktionsumfang eines TENADO Produktes ohne zeitliche Einschränkung. Die Commercial Lizenz gibt es in der Nutzungsart User und Network.

– Academic
Der Lizenztyp Academic erlaubt die Nutzung eines TENADO Produktes nur für Ausbildungszwecke. Eine darüberhinausgehende Verwendung (gewerbliche Nutzung) ist ausdrücklich untersagt. Bei einer Verletzung dieser Pflicht hat die TENADO GmbH einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages der erworbenen Lizenz zur Commercial Lizenz. Die Academic Lizenz gibt es in der Nutzungsart User und Network.

– Student
Der Lizenztyp Student erlaubt die Nutzung eines TENADO Produktes nur für Ausbildungszwecke. Eine darüberhinausgehende Verwendung (gewerbliche Nutzung) ist ausdrücklich untersagt. Bei einer Verletzung dieser Pflicht hat die TENADO GmbH einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages der erworbenen Lizenz zur Commercial Lizenz. Ist der Kunde Verbraucher, gestatten wir den Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der vorstehende Differenzbetrag ist. Den Lizenztyp Student gibt es nur in der Nutzungsart User bei einer Laufzeitbeschränkung von 12 Monaten. Danach darf die Lizenz nicht mehr genutzt werden. Der Kunde kann nur die Studentenlizenz erwerben

– Demo
Der Lizenztyp Demo erlaubt die Nutzung des vollen Funktionsumfanges eines TENADO Produktes in einem vorher festgelegten Zeitraum. Die Demo Lizenz gibt es nur in der Nutzungsart User.

– Promotion
Der Lizenztyp Promotion erlaubt die Nutzung des vollen Funktionsumfanges eines TENADO Produktes in einem vorher festgelegten Zeitraum. Die Promotion Lizenz gibt es nur in der Nutzungsart User.

Hinsichtlich der Nutzungsrechte finden die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69 a ff. Urheberrechtsgesetz) ergänzende Anwendung. Dies gilt auch für die dazugehörige Dokumentation, die ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist. Software und Dokumentation stellen Betriebsgeheimnisse der Firma TENADO GmbH dar. Der Kunde darf die ihm überlassene Software, die dazugehörige Seriennummer und Dokumentation nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich machen. Für die Zustimmung gilt das Schriftformerfordernis. Auf einem Datenträger aufgebrachte Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden. Der Kunde darf die Software nur zum Zwecke der Datensicherung, als Ersatz oder zur Fehlersuche kopieren. Der auf dem Original auf Urheberrechtsschutz hinweisende Vermerk ist auch auf den Kopien anzubringen.

Sobald die Software auf einem Festspeicher des Computers installiert ist, gilt sie als eingesetzt.

Die lizenzgerechte Verwendung der Software wird durch eine Aktivierung geprüft. Sofern eine nicht erlaubte mehrfache Verwendung festgestellt wird, kann die Aktivierung verwehrt bzw. die weitere Nutzung der Software unterbunden werden. Die Software enthält Programmsperren, die eine nicht erlaubte mehrfache Verwendung unterbinden. Diese stellen sicher, dass nach der Installation des Programms auf einem anderen Computer das zu Unrecht nicht deaktivierte bisherige Programm sich deaktiviert. Dies ist zu beachten, da andernfalls das Programm nicht mehr genutzt werden kann. Wir sind berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Software zu treffen, insbesondere die Software mit einem Schutzstecker zu versehen.

Wenn die überlassene Software durch ein Update oder Upgrade (neue Version) ersetzt wird, erlöschen die dem Kunden an der Vorgängerversion eingeräumten Nutzungsrechte in dem Zeitpunkt, in dem er die neue Version in Benutzung nimmt (aktiviert). Zu diesem Zeitpunkt werden ihm dann die vorstehend unter den Ziffern 1-6 beschriebenen Rechte an der neuen Version unter Berücksichtigung der zuvor konkret erworbenen Lizenz eingeräumt.

Lieferzeit

Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht zu erfüllen, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.

Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Der Angebotspreis ist bindend, wobei nur gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist.

Bei Unternehmern geben wir lediglich den Nettopreis an; die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen enthalten. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

egenüber Verbrauchern sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. Ändern sich nach diesem Zeitpunkt bis zur Leistungserbringung die Löhne oder die Produktkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen nach Maßgabe der Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Leistungserbringung nicht nur unerheblich übersteigt.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Es gilt der höhere Preis, wenn sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund einer Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der Preise von Dritten, die in die Leistungserbringung einbezogen wurden, erhöht hat.

Liegt der höhere Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des höheren Preises geltend gemacht werden.

Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung, die dem Schriftformerfordernis unterliegt.

Sofern sich aus einer etwaigen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt der Ware bzw. des Softwareprodukts zur Zahlung fällig. Im Hinblick auf den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Haftung für Mängel

Gegenüber Verbrauchern haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nachfolgend keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie für die Sache übernommen haben.

Gegenüber Unternehmern behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln zwei Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7 dieser AGB.

Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Dieser trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl und Nutzung sowie die für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den ggf. ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

Die Gewährleistung für die Software erlischt, wenn der Kunde diese ändert oder in anderer Weise eingreift, es sei denn, dass er nachweist, dass diese Änderungen oder Eingriffe nicht fehlerursächlich sind. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit der Kunde seinen Pflichten zur Installation der angegebenen Servicepacks nicht nachkommt (§ 8 Nr. 1 der AGB).

Haftung für Schäden

Für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Schäden aufgrund Verzugs. In diesen Fällen besteht eine Haftung für jeden Grad des Verschuldens. Bei Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners resultieren, haften wir nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Die Haftung im Fall des Lieferverzuges ist für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit eine Haftung, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist und diese nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

Soweit die Haftung auf Schadensersatz uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bzw. der von uns gelieferten Software bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bzw. der von uns gelieferten Software bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Besondere Pflichten des Kunden

Unsere Softwareprodukte sind unter Beachtung der anerkannten Programmierregeln erstellt worden. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeiten. Der Kunde ist daher verpflichtet, alle von uns kostenfrei zum Download angebotenen Servicepacks unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Bereitstellung, zu installieren.

Die von uns vertriebenen Softwareprodukte erfordern zur Bedienung ein fachkundiges Personal. Der Kunde kann keine Rechte daraus herleiten, wenn fachunkundiges Personal zur Bedienung eingesetzt wird. Wir bieten Kunden hierfür entgeltliche Einweisungs- bzw. Schulungsseminare an.

Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation enthaltene Installationsanleitung maßgeblich. Es obliegt dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendigen Systemvoraussetzungen bereitzustellen.

Eine Weitervermietung der Software oder Übertragung von erworbenen Lizenzen an Dritte, Erteilung von Unterlizenzen sowie Nutzung der Software innerhalb eines Application-Service-Providers ist untersagt, sofern der Verwender dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, Reverse Engineering vorzunehmen, zu disassemblieren oder auf anderem Wege zu verändern.

Bestandsdateien (Zeichnungen, Grafiken, Symbole, Vorlagen etc.) darf der Kunde bearbeiten, verändern, vervielfältigen und als Bestandteil seiner Arbeiten vertreiben. Der Kunde darf die Bestandsdateien nicht einzelnen vertreiben, wenn diese den eigentlichen Wert seines Produktes ausmachen oder Bestandteile eines anderen Softwareproduktes würden.

Premium Care

Premium Care umfasst während der Vertragslaufzeit alle Updates (Programmergänzungen) und Upgrades (komplett überarbeitete Programmversionen) für das von dem Kunden erworbene Produkt, telefonische Beratung und Support, Lösungsvorschläge bei Konstruktionsproblemen und einen Live Service zur schnellen Problemanalyse sowie den Zugang zu unseren Fachinformationen. Die telefonischen Leistungen können in einem Umfang von drei Stunden monatlich pro Lizenz in Anspruch genommen werden. Ein Übertrag des nicht in Anspruch genommenen Budgets erfolgt nicht.

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt Schriftformerfordernis. Wenden Sie sich dafür bitte an: [email protected].

Verfügbarkeit des TENADO Service Centers

Das Service Center ist das Onlineportal für die Kunden der TENADO GmbH. Zur Nutzung eines TENADO Produktes ist ein Konto für das Service Center zwingend erforderlich. Erworbene Produkte und Installationsdateien werden dort hinterlegt und zum Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann in seinem Bereich des Service Centers die erworbenen Produkte verwalten und sich Fachinformationen und Dokumentationen anschauen.

Wir erbringen diese Leistungen im Jahresmittel mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98% abzüglich von uns angekündigter Wartungsarbeiten von maximal 6 Stunden pro Monat. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nur für die Fälle, in denen uns kein Verschulden an der Nichtbereitstellung der Leistungen trifft, z.B. technische Probleme, auf die wir selbst keinen Einfluss haben.

Schulungen

Erfolgt die Buchung einer Schulung zu einem vorher festgelegten Termin ist der Kunde bei Nichterscheinen zum Beginn der Schulung gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

Im Hinblick auf den vorstehenden Absatz dieses Paragraphen behalten wir uns das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist insbesondere (keine abschließende Aufzählung) der Fall, wenn für die Schulung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Schulung aus noch uns nicht zu vertretenden Gründen ausfällt.

Der Kunde erhält in diesen Fällen das bereits bezahlte Entgelt in voller Höhe zurück. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

Gesonderte Nutzungsbedingungen der integrierten CADENAS Softwarelösung PARTS4CAD der Firma CADENAS GmbH, Schernecker Str. 5, 86167 Augsburg

Dem Lizenznehmer ist es grundsätzlich untersagt,

a) die Software oder das zugehörige schriftliche Material an unberechtigte, fremde Dritte, zu übergeben, eingeräumte Nutzungsrechte an unberechtigte, fremde Dritte, zu übertragen oder diesen die Software, das Material oder die Nutzungsrechte zugänglich zu machen, oder an anderen als den lizenzierten Orten zu betreiben;

b) die Software außerhalb der vertragsgegenständlichen Verwendung zu vervielfältigen, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu rekompilieren oder zu reassemblieren;

c) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten;

d) das schriftliche Material außer für interne Zwecke des Lizenznehmers zu vervielfältigen, zu übersetzen, abzuändern oder von dem schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, es sei denn, die jeweilige Handlung des Lizenznehmers ist aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung erlaubt;

e) die CAD-Modelle zur Herstellung von mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke (außerhalb der Konstruktionszeichnung) oder zur Herstellung systematischer Sammlungen, oder zur Zusammenstellung neuer Datenbanken außerhalb seines PDM Systems und der Nutzungsvereinbarung zu verwenden;

f) die CAD-Modelle zu übersetzen, zu bearbeiten, zu arrangieren oder auf andere Art umzuarbeiten, insbesondere die Erstellung von Zusammenfassungen, die die Kenntnisnahme der ursprünglichen Daten ersetzen.

Sämtliche ausschließlichen Urheber- und Verwertungsrechte des Lizenzgebers bleiben auch im Falle anwendungsspezifischer Anpassungen, welche im Auftrag der Fa. TENADO GmbH entwickelt werden, unberührt. Im Übrigen unterliegen auch entsprechend vorgenommene Änderungen den vorstehenden Bestimmungen. Der Sourcecode am Lizenzgegenstand verbleibt vollumfänglich bei der Fa. CADENAS GmbH. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der verwendeten Software der Fa. CADENAS GmbH oder die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Quellcode bestehen nicht.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm zustehenden vertraglichen Rechte auf Dritte zu übertragen, die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen oder Unterlizenzen zu vergeben. Der Lizenznehmer darf erworbene Lizenzen nicht an Tochterunternehmen oder Zulieferbetriebe weitergeben.

Die Normen (DIN, ISO, etc.) werden aus urheberrechtlichen Gründen als reduzierte Tabellen geliefert (Spektrum in der Regel 70 % der jeweiligen Normteile). Eine Abweichung ist zusätzlich möglich, da sie urheberrechtlich von Zukaufteilekatalogherstellern abgeleitet wurden und nicht den Originaltabellen der Standardisierungsinstitute entsprechen. Eine Haftung der richtigen Wiedergabe der Normen in ihren Ausmaßen, Darstellungen und ähnlichen wird von der Fa. CADENAS GmbH nicht übernommen.

Die Haftung umfasst nicht Normen (z.B. DIN, ISO Normen), Daten oder Datenbanken wie z.B. Normbauteile oder Kataloge, welche von Dritten zur Verfügung gestellt werden und gemeinsam mit der Software verwendet werden. Dies gilt selbst dann, wenn Sie gemeinsam mit der Software geliefert werden und integraler Bestandteil der Software sind. Die Fa. CADENAS GmbH hat keine Möglichkeit, die Richtigkeit dieser Normen oder Daten zu prüfen. Dies gilt auch für die unter Verwendung der Software und dieser Daten erzielten Ergebnisse. Eine Haftung der richtigen Wiedergabe der Normen in ihren Ausmaßen, Darstellungen u.ä. wird nicht übernommen.

Formerfordernisse

Hat der Kunde uns gegenüber oder einem Dritten rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen abzugeben unterliegen diese dem Schriftformerfordernis.

Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in 5 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

Schutzrechte, Urheberrechte und Geheimhaltung

Sämtliche Rechte an Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, Marken, Ausstattungen und sonstigen Schutzrechten, sowie Urheberrechte für den Vertragsgegenstand und die Leistungen verbleiben bei uns bzw. den jeweiligen Rechtsinhabern. Dies gilt insbesondere auch für die Produktbezeichnungen, für Software und für Namens- und Kennzeichenrechte.

Der Kunde verpflichtet sich alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln.

Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllung- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Bochum. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Unternehmern wird die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Bochum.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Bochum. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.